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Gebührenanteile für private Radio- und Fernsehstationen

Seit dem letzten Gebührenentscheid des Bundesrats für die Periode 2011 bis 2014 stehen für die Unterstützung der konzessionierten Privatstationen aufgrund der gestiegenen Anzahl Gebührenzahlenden neu 54 Millionen Franken aus den Empfangsgebühren zur Verfügung. Deshalb hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Gebührenanteile der konzessionierten 21 Radiostationen und der 13 Regionalfernsehen angepasst und den Maximalbetrag in der Konzession rückwirkend per 2012 angehoben.

Die RTVV sieht vor, dass die Gebührenanteile der privaten elektronischen Medien in der Regel nach fünf Jahren überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Diese Fünfjahresfrist wird 2013 ablaufen. Da bereits heute zusätzliche Mittel vorhanden sind, sollen die Stationen bereits dieses Jahr von der Gebührenanpassung profitieren.

Bei der Neuberechnung der Gebührenbeträge hat das UVEK das bisherige Rechnungsmodell leicht modifiziert. Dazu dienten neuere statistische Angaben wie Bevölkerungszahlen in den Versorgungsgebieten und wirtschaftliche Strukturdaten. Ferner wurden medienpolitische Aspekte berücksichtigt: Keine Station erhält weniger Gebühren; jede Station soll von den zusätzlichen finanziellen Mitteln profitieren.

Gutachten 2012


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Zuletzt aktualisiert am: 22.06.2012

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