Aktuelles und Hintergründe
Kabelnetzbetreiber können analoge Programme frei wählen
Die Pflicht zur Verbreitung bestimmter Fernsehprogramme (Must-Carry-Programme) im analogen Angebot der Kabelnetze wird schrittweise aufgehoben. Da die überwiegende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung digitale Angebote nutzt, gilt die Verbreitungspflicht ab 2015 nur noch im digitalen Bereich.
Regionale TV-Programme dürfen in der ganzen Schweiz verbreitet werden
Der Bundesrat hat am 23. Januar 2013 die bisherige Verbreitungsbeschränkung für regionale Fernsehprogramme aufgehoben. Somit dürfen diese Programme künftig auch ausserhalb der ihnen zugeteilten Versorgungsgebiete digital über Leitungen verbreitet werden.
Erleichterungen für privates Regionalfernsehen und Kabelnetze
Der Bundesrat entlastet die privaten Fernsehstationen mit Gebührenunterstützung und verändert das Verhältnis zwischen Gebühren und Eigenfinanzierung. Künftig müssen dem ausgerichteten Gebührenbetrag weniger selbst erwirtschaftete Gelder gegenüberstehen als bisher. Gleichzeitig leitet der Bundesrat den Ausstieg aus der analogen Verbreitung von TV-Programmen im Kabelnetz ein.
Postulatsbericht Fehr – Pressevielfalt sichern
Der Bundesrat hat am 29. Juni 2011 einen Bericht als Antwort auf ein Postulat von Nationalrat Fehr (09.3629) und ein Postulat der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (09.3980) verabschiedet. Im Kern geht es um die Frage, ob die Presse in Anbetracht des Strukturwandels in der Medienbranche ihre Meinungsbildungs-Funktion in der Demokratie auch künftig wird ausfüllen können oder ob dafür staatliche Massnahmen zu treffen sind.
Änderung RTVG - Freie Wahl Set-Top-Boxen
Die Nutzerinnen und Nutzer von digitalem Fernsehen sollen die Set-Top-Box frei wählen können: Dieses Ziel wollte der Bundesrat im Rahmen einer Revision des Radio- und Fernsehgesetzes umsetzen. Die beiden Rate (Ständerat am 16. Dezember 2010, Nationalrat am 11. April 2011) beschlossen jedoch, auf die entsprechende Vorlage nicht einzutreten.
Studie zum Online-Angebot der SRG
Die vom Bakom in Auftrag gegebene Studie zur Beobachtung des SRG-Online Angebotes liegt vor. Die Studie befasst sich insbesondere mit der Frage, ob das Online-Angebot der SRG den in der Konzession umschriebenen Programmbezug aufweist.
Technische Machbarkeit einer vierten UKW-Bedeckung für das Versorgungsgebiet Zürich-Glarus
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des BAKOM, zwei unabhängigen Frequenzspezialisten und einem Vertreter von Radio Energy haben im Rahmen einer Machbarkeitsstudie festgestellt, dass eine vierte Bedeckung für das Versorgungsgebiet Zürich-Glarus kurzfristig nicht realisierbar ist.
MEDIA-Abkommen Schweiz – EU: Bundesrat schlägt RTVG-Revision vor
Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des MEDIA-Filmförderungsprogramms schlägt der Bundesrat dem Parlament eine Anpassung des Radio- und Fernsehgesetzes im Bereich der Alkoholwerbung vor (26. November 2008).
Provisorische Konzessionen für Radio Argovia und Radio Grischa
Am 2. Februar 2012 hat das UVEK Radio Argovia eine provisorische Konzession erteilt. Diese Konzession gilt bis zur rechtskräftigen Neubeurteilung der Konzessionserteilung, welche aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom UVEK vorzunehmen ist. Das Gleiche gilt für Radio Grischa, das seit Januar 2010 ebenfalls über eine provisorische Konzession verfügt.
Ausschreibung der neuen UKW- und Regional-TV-Konzessionen
Im Verfahren zur Erteilung der neuen UKW- und Regional-TV-Konzessionen wurden die ersten Entscheide gefällt. Hier finden sich die einzelnen Verfahrensschritte sowie die entsprechenden Unterlagen bis zur Konzessionierung.
Das Bakom hat zwei medienwissenschaftliche Studien zur Berufsrealität der Medienschaffenden sowie zur Qualitätssicherung in Auftrag gegeben und nun publiziert.
Der Beitritt zu den EU-MEDIA-Programmen hat Auswirkungen auf das Fernsehen in der Schweiz, indem künftig Mindestanteile an gewissen Werken eingehalten werden müssen.
Meinungsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz zur rechtlichen Behandlung deutscher Werbe- und Programmfenster in der Schweiz.
Die parlamentarische Initiative für einen neuen Verfassungsartikel zur Medienpolitik (Art. 93a BV) wurde 2005 definitiv abgelehnt. In einer Motion hat das Parlament den Bundesrat aber beauftragt, einen Vorschlag für die finanzielle Beteiligung an den Verteilkosten der Presse auszuarbeiten.
Die Frequenzstudie von Radio 105 aus der Sicht des BAKOM
Laut einer Studie von Radio 105 sollen in Zürich mehrere Frequenzen für weitere Radioprogramme vorhanden sein. Im nachfolgenden Text werden die technischen, rechtlichen und medienpolitischen Rahmenbedingungen aufgezeigt und den Erkenntnissen der Studie von Radio 105 gegenübergestellt.