Kultur
Digitales Kulturschaffen fördern und das Kulturerbe über das Internet zugänglich machen
Die IKT ermöglichen neue künstlerische Ausdrucks- und Vertriebsformen. Sie tragen zur Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt bei und vereinfachen den Zugang zur Kultur. Das digitale Kulturschaffen ist ebenso Teil des nationalen Erbes wie alle übrigen Kulturgüter. Die Erfassung und Darstellung des kulturellen Erbes sind durch den Einsatz der IKT auszubauen, um sie der Bevölkerung in umfassender und einfacher Weise zugänglich zu machen.
Handlungsschwerpunkte des Bundes:
- Der Bund unterstützt die Entwicklung und Produktion des digitalen Kulturschaffens, dessen Vermittlung sowie die Aus- und Weiterbildung zu dessen Nutzung und Anwendung. Dabei ist das Schwergewicht auf die Vernetzung und auf Partnerschaften von Kulturschaffenden, Wirtschaft, Bildungsinstitutionen und Forschung zu legen.
- Der Bund fördert die Nutzbarmachung der IKT zur Erfassung und Darstellung des kulturellen Erbes der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen.
- Die elektronische Erschliessung der Bestände der Bibliotheken, Archive, Museen und Sammlungen ist weiterzuführen mit dem Ziel, sie langfristig allen über das Internet zugänglich zu machen.
Gesetzgebung im Bereich des geistigen Eigentums regelmässig überprüfen
Die Inhaberinnen und Inhaber von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten werden durch die Digitalisierung des Kulturschaffens vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Gesetzgebung über den Schutz des geistigen Eigentums ist daher unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Entwicklungen regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Dabei ist ein Ausgleich der Interessen der Urheberinnen und Urheber und der Nutzerinnen und Nutzer zu beachten. Die Organisationen der Kulturschaffenden sowie jene der Nutzerinnen und Nutzer und der kulturvermittelnden Institutionen spielen in diesen Bereichen eine wichtige Rolle und sind in die Diskussion einzubeziehen.
Handlungsschwerpunkt des Bundes:
- Die Gesetzgebung über den Schutz des geistigen Eigentums ist in Anbetracht des digitalen Kulturschaffens regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf weiterzuentwickeln.