Bundesamt für Kommunikation

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Geräte & Anlagen


Allgemeine Informationen zu verschiedenen Themen.

Eine Fernmeldeanlage muss alle anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erfüllen um angeboten oder in Verkehr gebracht zu werden. Die Gesamtheit dieser Anforderungen bildet die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen.
Die durch das BAKOM veröffentlichten Informationen beschränken sich auf die Anforderungen, die mit dem Fernmeldegesetz zusammenhängen. Sie geben keine Auskunft über Anforderungen, die sich aus anderen Gesetzgebungen ergeben (z.B. Umweltschutz, Spielzeug...).


Ein elektrisches Gerät muss unter anderem die Anforderungen über elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen, um angeboten oder in Verkehr gebracht zu werden.
Die durch das BAKOM veröffentlichten Informationen beschränken sich auf die Anforderungen, die mit der Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV)zusammenhängen. Sie geben keine Auskunft über Anforderungen, die sich aus anderen Gesetzgebungen ergeben (z.B. elektrische Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz...).


- Aufhebung der Zulassungen in der Schweiz
- Zusammenfassung der Pflichten
- Merkblatt für den Fachhändler Funktechnik


Spezifische Informationen und besondere Themen in Verbindung mit dem Anbieten, Inverkehrbringen und Betreiben von Telekommunikationsanlagen.

Hier finden Sie die Fernmeldeanlagen, die einer Kontrolle des BAKOM unterzogen wurden und bei denen festgestellt wurde, dass sie die geltenden Vorschriften, insbesondere die technischen Anforderungen, nicht erfüllen.

- FAQ zur Aufhebung der Zulassung
- FAQ zu Powerline Communications (PLC)


Im Rahmen der Aufsicht über den Markt für Fernmeldanlagen kontrolliert das BAKOM die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für die im Handel erhältlichen Geräte.

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Weitere Informationen

- Schnittstellenanforderungen
- Administrative Anforderungen
- Leitfaden
- Normen


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