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Die Zahl der nicht konformen Mobiltelefone, die auf dem Schweizer Markt und vor allem im Internet angeboten werden, steigt. Das stellt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf dem Markt für Fernmeldeanlagen bei Ausübung seiner Aufsichtsfunktion fest. Zusätzlich zu den auf die Marktakteure ausgerichteten verpflichtenden Massnahmen möchte das BAKOM auch die Benutzerinnen und Benutzer sowie Käuferinnen und Käufer solcher Telefone sensibilisieren.
Das BAKOM empfiehlt, folgende Punkte vor dem Kauf eines Mobiltelefons zu überprüfen:
Die Verkäufer von Mobiltelefonen oder von Fernmeldeanlagen im Allgemeinen müssen neben den oben genannten Aspekten auch dafür sorgen, dass die Bedingungen für das Inverkehrbringen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere folgende Punkte:
Es ist festzuhalten, dass der Verkäufer oder Importeur dafür verantwortlich ist, dass alle Bedingungen für das Inverkehrbringen und insbesondere die wesentlichen Anforderungen erfüllt werden, wie elektrische Sicherheit und Gesundheit, elektrische Kompatibilität und effiziente Frequenznutzung. Der Verkäufer oder Importeur muss vom Hersteller alle Garantien verlangen, dass seine Anlage konform ist.
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