Bundesamt für Kommunikation

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BAKOM Online

Das Portal BAKOM Online ermöglicht, Produkte oder Dienstleistungen im Zuständigkeitsbereich des BAKOM online zu bestellen und zu bezahlen. Es bietet auch die Möglichkeit, nach Inhabern von Einzelnummern, Fernmeldedienstanbietern oder Rufzeichen von CB-Funkern zu suchen.

BAKOM Online kann unter folgender Adresse aufgerufen werden:

Überblick über die Produkte und Dienstleistungen

Einzelnummern und Adressierungselemente

Gesuche um Zuteilung von Dienstnummern (z.B. des Typs 090x), Gratisnummern (des Typs 0800) oder bestimmten Adressierungselementen können online bearbeitet werden. Der virtuelle Schalter ermöglicht auch die Suche nach dem Inhaber solcher Nummern oder Adressierungselemente.

Wenn Sie bereits über vom BAKOM zugeteilte Adressierungselemente verfügen, können Sie Ihre Registrierung auf das Portal BAKOM Online migrieren und Ihre Daten und Produkte online verwalten.
Typ: PDF
Anleitung für die Migration Ihrer Registrierung in eofcom
Gültig ab 06.06.2011 | Grösse: 780 kb | Typ: PDF

Funkkonzessionen

Die meisten Funkkonzessionen können online bestellt werden. Auch Änderungsgesuche oder Kündigungen können jederzeit über den virtuellen Schalter eingereicht werden.

Anmeldung zu Funkerprüfungen

Anmeldungen zu Funkerprüfungen können online erfolgen. Mit diesen Prüfungen können der Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk, der Einsteigerausweis für den Amateurfunk, der UKW-Sprechfunkausweis für den Binnenschifffahrtsfunk, das Short Range Certificate (SRC) und das Long Range Certificate (LRC) für das Bedienen von Funkanlagen auf Sportschiffen erworben werden.

UKW-Konzessionen von kurzer Dauer

Für Radioprojekte zu Ausbildungszwecken, insbesondere im Rahmen der Jugendarbeit, oder zur Begleitung bedeutender öffentlicher Anlässe erteilt das BAKOM lokal-regionale UKW-Konzessionen für Kurzveranstaltungen. Ein Programm von kurzer Dauer darf an höchstens 30 Tagen innerhalb eines Zeitraums von höchstens 60 Tagen in einem lokalen oder regionalen Raum verbreitet werden.

Registrierungen und Meldungen

  • Anbieter von Fernmeldediensten (Übertragung von Sprache, Daten, Radio- und Fernsehprogrammen) müssen sich beim BAKOM melden, das die Adresse sowie eine Liste der angebotenen Dienstleistungen publiziert.
  • Veranstalter von Radio- oder Fernsehprogrammen, die nicht konzessionspflichtig sind, müssen sich vor Sendebeginn beim BAKOM melden.
  • Notsendegeräte PLB (Personal Location Beacon) müssen auf den Namen des Trägers registriert sein, damit die Rettungskette im Notfall richtig funktionieren kann.

Weitere Dienstleistungen

Sie haben auch die Möglichkeit, das Internet zu nutzen, um

  • Störungen im Bereich des Radio- und Fernsehempfangs sowie des Funkverkehrs zu melden,
  • die Tx - Bandlage für Richtfunkstandorte abzufragen.

Nachricht an Fachkontakt
Zuletzt aktualisiert am: 31.01.2012

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