Bundesamt für Kommunikation

-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Zugang zu amtlichen Dokumenten

Gemäss dem seit dem 1. Juli 2006 geltenden Öffentlichkeitsgesetz können Sie Einsicht in amtliche Dokumente des BAKOM verlangen. Die gewünschten Dokumente können Sie vor Ort einsehen; sie können aber auch eine Kopie anfordern.

Ihr Zugangsgesuch können Sie telefonisch, per E-Mail oder Brief stellen. Es sollte so formuliert werden, dass das BAKOM die gewünschten Dokumente ermitteln kann. Zu diesem Zweck sollten Sie möglichst viele Angaben über das gewünschte Dokument bzw. die gewünschten Dokumente machen (z.B. Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, Behörde, die ein Dokument erstellt hat, Behörde, die ein Dokument empfangen hat, weitere betroffene Behörden). Sie können uns auch vorgängig kontaktieren und Informationen über die verfügbaren Dokumente verlangen.

Das BAKOM nimmt grundsätzlich innert 20 Tagen Stellung zum Gesuch. Die Frist kann verlängert werden; in diesem Fall werden Sie über die Verlängerung informiert.

Wenn der Zugang beschränkt, aufgeschoben oder verweigert wird oder wenn das Generalsekretariat nicht innert der gesetzlich vorgesehenen Fristen Stellung genommen hat, können Sie ein Schlichtungsgesuch beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten stellen.

Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Gebühren von weniger als CHF 100.-- werden nicht verrechnet. Wenn die Kosten voraussichtlich CHF 100.- übersteigen, werden Sie darüber informiert und müssen Ihr Gesuch bestätigen, bevor es behandelt wird.

Das Zugangsgesuch kann mittles elektronischem Formular an das Bundesamt für Kommunikation gerichtet werden:
Das Zugangsgesuch kann uns auch via Email, Fax oder Briefpost mittels untenstehendem Musterbrief zugestellt werden:
Im Fall, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert wird, kann der Antragssteller einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einreichen:

Nachricht an Fachkontakt
Zuletzt aktualisiert am: 10.10.2006

Ende Inhaltsbereich



Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Kontakt  | Rechtliches
http://www.ofcom.admin.ch/schalter/01370/index.html?lang=de