Recht und Aufsicht (R)
Neue Werbe- und Sponsoring- Richtlinien
Das BAKOM brachte 2008 seine Praxis zu Werbe- und Sponsoringfragen auf den neusten Stand und liess dabei auch erste Erfahrungen mit dem neuen RTVG und der entsprechenden Verordnung (RTVV) in die Richtlinien einfliessen. Trotz der umfassenden Überarbeitung bleibt im Bereich Sponsoring manches "beim Alten". Ausführlicher und zum Teil neu geregelt wurden z.B. das Sponsoring von Kürzestsendungen, die Anwendung der Sponsoringregeln bei Koproduktionen mit Dritten und die Anforderungen an die Deklarierung von Product Placements. Neu regeln die Richtlinien auch die Werbung. So werden etwa Fragen rund um die maximal zulässige Werbezeit, die korrekte Platzierung von Unterbrecherwerbung und sensible Werbeinhalte wie alkoholische Getränke oder Heilmittel beantwortet. Die Richtlinien werden fortan im Jahres-Rhythmus aktualisiert.
Aufsicht
Das Schweizerische Bundesgericht bestätigte in zwei Grundsatzurteilen (SEAT Auto emoción / Montres Breguet) die Praxis des BAKOM bei der Beurteilung von werblichen Zusätzen im Sponsoring (vgl. BGE 134 II 223, 2C_643/2007). In diesen Bereich fallen auch die meisten Aufsichtsentscheide des BAKOM im Jahre 2008.
Wie in den vergangenen Jahren bildete auch die Auskunftstätigkeit des BAKOM in Werbe- und Sponsoringfragen einen wichtigen Bestandteil der Tätigkeiten. Es wurden über 600 Auskünfte erteilt.
Aufsichtsentscheide BAKOM
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