Bundesamt für Kommunikation

-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Radio und Fernsehen

Der Bundesrat hat neue Richtlinien für die Verbreitung von Radio- und TV-Programmen in den Frequenzbereichen Langwelle, Mittelwelle und Kurzwelle sowie in den VHF- und UHF-Bändern erlassen.
Das UVEK hat eine Liste mit jenen Ereignissen verabschiedet, die in unserem Land frei empfangbar bleiben und nicht nur im Pay-TV angeboten werden sollen.
In seinen Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung (UKW-Weisungen) definiert der Bundesrat die lokalen/regionalen Versorgungsgebiete der einzelnen Radioveranstalter und legt die Anzahl der jeweils zu konzessionierenden Radiostationen fest.

Ende Inhaltsbereich

Volltextsuche



Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Kontakt  | Rechtliches
http://www.ofcom.admin.ch/org/grundlagen/00563/01138/index.html?lang=de