Bundesamt für Kommunikation

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Empfangsarten

Wann bin ich meldepflichtig? Für was habe ich mich anzumelden? Hier eine Übersicht.

Meldepflichtig ist das Betreiben von Geräten zum Empfang von Radio-/ Fernsehprogrammen. Die Anmeldung hat vorgängig bei der Billag AG zu erfolgen.
Als privat gilt der Empfang der entsprechenden Programme durch die meldende Person und solche, die im gleichen Haushalt leben, sowie deren Gäste.
Als gewerblich gilt der Empfang, wenn in Betrieben Geräte betrieben werden, die zur Information und Unterhaltung, von Personal dienen.
Als kommerziell gilt der Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen zu Zwecken
der Unterhaltung oder der Information für die Kundschaft und andere Aussenstehende.
Dabei werden drei Kategorien je nach Anzahl Empfangsgeräte unterschieden.

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Zuletzt aktualisiert am: 18.03.2010

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