Aufsicht über die Fernmeldeanlagen
Das BAKOM hat letztes Jahr 248 Fernmeldeanlagen kontrolliert, wovon 81% die geltenden Bestimmungen nicht erfüllt haben. Allerdings widerspiegelt dieses Resultat nicht die Konformität aller Fernmeldeanlagen, da sich die Aufsicht nur auf bestimmte Bereiche konzentriert. In den meisten Fällen musste das BAKOM den Verkauf nicht konformer Anlagen untersagen.
Lucio Cocciantelli, Abteilung Aufsicht und Funkkonzessionen
Das BAKOM plant für jedes Jahr, welche Fernmeldeanlagen prioritär kontrolliert werden müssen. Dabei stützen wir uns auf die Ergebnisse der Kontrollen des laufenden Jahres, auf Informationen von weiteren Marktaufsichtsbehörden und die Marktentwicklung. 2008 kontrollierte das BAKOM vorwiegend drahtlose Kameras, ferngesteuerte Spielzeuge, UKW-Minisender, drahtlose Kopfhörer, GSM-Mobiltelefone (besonders chinesische Marken) und verschiedene Fernbedienungen. Diese Anlagen wurden ausgewählt, weil bekannt ist, dass sie in der Schweiz und in anderen europäischen Ländern Probleme verursachen. In diesen Bereichen ist der Anteil der nicht konformen Anlagen entsprechend hoch.
Bei der Kontrolle prüft das BAKOM, ob die fragliche Anlage die geltenden Bestimmungen erfüllt. Jede Kontrolle wird in einer Datenbank erfasst. Untenstehende Grafik zeigt die fünf Hauptgründe für die Nichtkonformität (eine Anlage kann in mehreren Punkten nicht konform sein):

Häufigste Gründe für die nicht Nichtkonformität der kontrollierten Anlagen
Gegenüber 2007 ist der gesamthafte Anteil der konformen Anlagen gesunken (-5%). Die grundlegenden Anforderungen (insbesondere die Erfüllung der technischen Normen die sie konkretisieren) sind unverändert eingehalten worden. Bei allen anderen Bedingungen für das Inverkehrbringen ist der Anteil der konformen Anlagen zurückgegangen. Die stärkste Veränderung betrifft die technischen Unterlagen (-28%), die in den meisten Fällen nicht vorgelegt werden konnten oder unvollständig waren (z.B. weil die Testberichte fehlten). Der Anteil der Anlagen, bei denen die Konformitätserklärung fehlte oder ungenau war, stieg um 18%.
Konformitätserklärung und technische Unterlagen
Die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen sind zwei wesentliche Aspekte beim System des Inverkehrbringens ohne vorgängige Prüfung durch die Behörde. Wer ein Produkt herstellt oder in Verkehr bringt, muss sicherstellen, dass dieses die anwendbaren Anforderungen erfüllt. Hierzu ist ein entsprechendes Verfahren unter der eigenen Verantwortung durchzuführen. Alle wichtigen Daten müssen in technischen Unterlagen dokumentiert und der Marktaufsichtsbehörde auf Verlangen vorgelegt werden. Zudem muss eine Konformitätserklärung ausgestellt und dem Produkt beigelegt werden.
Das BAKOM hat im Jahre 2008 auch GSM-Mobiltelefone einer Konformitätskontrolle unterzogen. Von den 30 kontrollierten Geräten erfüllten nur 4 (13%) alle Anforderungen. Beinahe alle nicht konformen Geräte stammten aus China und waren über Versteigerungen auf Websites wie eBay und Ricardo in Verkehr gebracht worden. In wenigen Fällen bestand bei den elektrischen Adaptern, die mit den Geräten mitgeliefert wurden, eine Stromstossgefahr für die Benutzer. Der dafür zuständige Starkstrominspektorat ESTI hat diesen Aspekt der elektrischen Sicherheit geprüft.
Bei der Aufsichtstätigkeit im Bereich der Fernmeldeanlagen sieht sich das BAKOM zunehmend mit gelegentlichen Verkäufern konfrontiert. Sie nutzen das Internet, um ihr Einkommen aufzubessern, indem sie verschiedene Produkte verkaufen, die sie auf anderen Websites gefunden haben. Diese Verkäufer haben keine Verkaufsfläche und kennen meistens die gesetzlichen Anforderungen nicht, die für die online verkauften Produkte gelten.
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