Bundesamt für Kommunikation

-»Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder

Beginn Sprachwahl



Beginn Inhaltsbereich

Beginn Navigator

Ende Navigator



Geltende Vorschriften für die Preselection

Die Preselection kann nur auf Ihr Verlangen oder auf Verlangen einer Person, die zu Ihrer Vertretung berechtigt ist, programmiert werden.

Für die Preselection werden zwei Vertragsformen häufig verwendet:

  • Die schriftliche Form. In diesem Fall unterzeichnet die Kundin oder der Kunde einen Vertrag beim gewünschten Fernmeldedienstanbieter.
  • Die mündliche Form. Diese Form wird von vielen Dienstanbietern beim telefonischen Vertragsabschluss verwendet.

Der Preselection-Antrag ist Teil des privatrechtlichen Vertrags, den Sie mit dem Anbieter Ihrer Wahl abschliessen. Unabhängig davon, ob der Antrag schriftlich oder telefonisch gestellt wird, umfasst er zwingend eine Beschreibung der angebotenen Dienste, eine Bestätigung, dass Sie effektiv der Anschlussinhaber sind und eine Ermächtigung des Anbieters, eine Preselection auf Ihrem Anschluss zu veranlassen. Zudem können Sie im Antrag eine Frist angeben, um allenfalls Zeit zu haben, einen laufenden Vertrag zu kündigen.

 

Telefonische Preselection-Anträge müssen aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung muss Ihre ausdrückliche Zustimmung zum mündlichen Vertragsabschluss umfassen. Wenn der Preselection-Antrag im Anschluss an einen Kundenwerbungsanruf erfolgt, muss auch das ganze Gespräch, das dem eigentlichen Preselection-Antrag vorausgeht, aufgezeichnet werden.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist für einen Preselection-Vertrag ist im Vertrag festgelegt, den Sie mit dem Anbieter Ihrer Wahl abschliessen. Preselection-Verträge können häufig fristlos gekündigt werden. Allerdings verbinden immer mehr Anbieter bestimmte Dienstangebote (z. B. ADSL) für eine vertraglich festgelegte Mindestdauer mit der Preselection. Lesen Sie deshalb den Vertrag genau, bevor Sie sich definitiv verpflichten.

Das müssen Sie wissen

Das Vertragsrecht sieht bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht von 7 Tagen vor. Für Verträge, die im Rahmen von telefonischer Kundenwerbung abgeschlossen werden, gibt es noch keine solche Möglichkeit. Seien Sie deshalb besonders vorsichtig, wenn Sie am Telefon ein Angebot annehmen.
Zurück zur Übersicht Preselection

Nachricht an Fachkontakt
Zuletzt aktualisiert am: 01.04.2007

Ende Inhaltsbereich

Volltextsuche



Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Kontakt  | Rechtliches
http://www.ofcom.admin.ch/dienstleistungen/info/00542/00965/00972/index.html?lang=de